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   VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 6 K 23.234   

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VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 6 K 23.234 (https://dejure.org/2023,30120)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.06.2023 - B 6 K 23.234 (https://dejure.org/2023,30120)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. Juni 2023 - B 6 K 23.234 (https://dejure.org/2023,30120)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 55a Abs. 5 S. 2; VwGO § 60 Abs. 1; ZPO § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (abgelehnt), Verschuldete Versäumnis der Klagefrist durch dem Kläger zurechenbares Verhalten seiner prozessbevollmächtigten Rechtsanwältin, Fehlverhalten einer Hilfsperson durch Übermittlung der Klageschrift an die Ausländerbehörde ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 6 K 23.234
    Bleibt sie dagegen aus, muss die Übermittlung überprüft werden und das Dokument ggf. erneut übermittelt werden (BGH, B. v. 11.05.2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 21 - 23 zur vergleichbaren Vorschrift § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO).

    Dazu muss das Gericht feststellen, dass bei Sicherstellung der Überprüfung des Eingangs der Eingangsbestätigung durch geeignete organisatorische Maßnahmen bei gewöhnlichem Lauf der Dinge und ansonsten pflichtgemäßem Verhalten der Beteiligten die Übermittlung an den falschen Empfänger bekannt geworden wäre und ein erneuter Versuch der Übertragung binnen noch laufender (Rest-) Frist hätte unternommen werden können (BGH, B. v. 11.05.2021 - VIII ZB 9/20 - NJW 2021, 2201 Rn. 54; vgl. allgemein Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 VwGO Rn. 101).

  • VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2287

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Sorgfaltspflichten bei der

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 6 K 23.234
    Wird eine Rechtsbehelfsfrist bis zum letzten Tag ausgenutzt, hat der Beteiligte erhöhte Sorgfalt walten zu lassen, und alle gebotenen Maßnahmen zu treffen, damit ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig hergestellt wird und innerhalb der Frist beim zuständigen Gericht eingeht (BayVGH, B. v. 20.04.2022 - 23 ZB 19.2287 - juris Rn.6; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 VwGO, Rn. 60 m. w. N.).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumung vom Prozessbevollmächtigten der Partei verschuldet war (BayVGH, B. v. 20.04.2022 - 23 ZB 19.2287 - juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.07.2019 - 3 L 51/19

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 6 K 23.234
    Das Gericht kann offenlassen, ob die Klägerbevollmächtigte, insbesondere weil sie zu erhöhter Sorgfalt bei der Übermittlung des Schriftsatzes wenige Stunden vor Ablauf der Frist verpflichtet war, die Übersendung dieses Klage- und Antragsschriftsatzes auf eine Kanzleimitarbeiterin übertragen durfte, die nur eine angelernte Kraft ist, wenngleich sie sich bislang als zuverlässig erwiesen hatte und Erfahrung mit der Übersendung von Schriftsätzen hatte (ablehnend zur Delegation auf ungelerntes Assistenzpersonal OVG Magdeburg, B. v. 22.07.2019 - 3 L 51/19 - juris Rn.11; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 60 VwGO, Rn. 18).
  • BAG, 07.08.2019 - 5 AZB 16/19

    Überwachungspflichten bei Berufungseinlegung über das beA

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 6 K 23.234
    Delegiert der Rechtsanwalt die Übersendung fristwahrender Schriftsätze per beA an Assistenzkräfte, hat er sie zu belehren, dass stets der Erhalt der automatisierten Empfangsbestätigung zu kontrollieren ist und zumindest stichprobenweise zu überprüfen, dass diese Anweisung beachtet wird (BAG, B. v. 07.08.2019 - 5 AZB 16/19 - BAGE 167, 221 = NJW 2019, 2793, jew. Leitsatz und Rn. 23 zur vergleichbaren Regelung in § 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG).
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